Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat Großes vor! Ab dem 26. September 2023 startet das mit Spannung erwartete Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Und das Beste daran: Als Ihr vertrauenswürdiges Energie-Kompetenzzentrum sind wir hier, um Ihnen alle wichtigen Details zu dieser bahnbrechenden Initiative zu präsentieren.
Investitionszuschüsse in Höhe von bis zu 10.200 Euro stehen Eigenheimbesitzern zur Verfügung, die selbstgenutzte Wohnhäuser besitzen und ein eigenes Elektroauto ihr Eigen nennen oder verbindlich bestellen. Dieser großzügige Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für Ihre Photovoltaikanlage und Ihren Batteriespeicher zusammen, ergänzt durch fixe Pauschalbeträge für die Ladestation. Ein besonderes Highlight: Die Möglichkeit, einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden zu erhalten, um das Beste aus Ihrer Anlage herauszuholen. Dieses integrierte System und dessen intelligente Steuerung durch ein Energiemanagementsystem, das auf den Eigenverbrauchsanteil ausgerichtet ist, leisten nicht nur einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, sondern sorgen auch für eine stabilere Netzversorgung und reduzieren die Auswirkungen von Strompreisschwankungen.
Das BMDV stellt hierfür ein beachtliches Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung, um Ihre grünen Träume zu verwirklichen. Bundesminister Dr. Volker Wissing hebt die Bedeutung dieses Programms hervor: „Mit unserem neuen Förderprogramm setzen wir auf selbst erzeugten Strom für E-Autos. Die Kombination aus Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher und Ladestation in eigenen und selbstgenutzten Wohngebäuden ist ein wesentlicher Schritt in Richtung einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung. Wir unterstützen damit Menschen mit Eigenheim, die auf das Auto angewiesen sind, beispielsweise, um im ländlichen Raum zur Arbeit zu fahren oder die Kinder zum Sportverein zu bringen. Durch das Laden am eigenen Wohngebäude verringern wir den Bedarf für öffentliches Laden und ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, Energiekosten einzusparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland unterstützt, hat die Entwicklung und Umsetzung dieses Förderprogramms eng begleitet. Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, hebt hervor: „Die Möglichkeit zum Aufladen des eigenen E-Autos am eigenen Wohngebäude ist einer der häufigsten Anwendungsfälle von Ladeinfrastruktur. Erste Ergebnisse einer großen Anwenderbefragung, die wir aktuell auswerten, zeigen, dass die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom das Laden häufig in einen Tagesbereich verlagert, bei dem die Stromnetze weniger ausgelastet sind. So unterstützt dieses Förderprogramm nicht nur die Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos, sondern entlastet auch das Stromnetz.“
Die staatliche Förderbank KfW übernimmt die Abwicklung der Anträge, die über das Online-Kundenportal der KfW komplett digital gestellt werden können. Katharina Herrmann, Mitglied des Vorstands der KfW, unterstreicht die Bedeutung des Programms für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors: „Für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors ist der Ausbau der Elektromobilität in Kombination mit der Erzeugung und Nutzung „grünen“ Stroms ein zentraler Faktor. Mit dem neuen Zuschussprogramm für Ladestation, PV-Anlage und Batteriespeicher unterstützen wir den weiteren Ausbau einer dezentralen, netzschonenden und klimafreundlichen Ladeinfrastruktur im Auftrag der Bundesregierung. Den Kundinnen und Kunden machen wir den Zugang über das di-gitale KfW-Kundenportal so einfach wie möglich.“
Hier sind einige wichtige Details zur Förderung:
- Maximaler Zuschuss: 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
- Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mindestens 5 kWp) und den Batteriespeicher (mindestens 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladestation (mindestens 11 kW) zusammen.
- Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
- Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
- Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
- Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
- Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Wir als Energie-Kompetenzzentrum stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um Sie bei der Umsetzung dieses wegweisenden Förderprogramms für nachhaltige Energieversorgung und Elektromobilität in Ihren Wohngebäuden zu unterstützen. Gemeinsam können wir einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung unserer Energieinfrastruktur leisten.